Europarecht

Vorgaben der Europäischen Union

In den Rechtsgebieten Kartellrecht, Vergabe- und Abfallrecht finden neben den nationalen Vorschriften regelmäßig die europäischen Regelungen Anwendung.

EU-Organe und -Gerichte

Die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts 1. Instanz und des Europäischen Gerichtshofs sind in Verfahren vor nationalen Behörden und Gerichten zu beachten. Die EU-Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden verhelfen dem Kartellrecht zur Durchsetzung in der Europäischen Union. Im Bereich der Fusionskontrolle bestehen getrennte Zuständigkeiten. Die Mitgliedstaaten werden jedoch an der Verfahren der EU-Kommission beratend beteiligt. In für einen Mitgliedstaat kritischen Zusammenschlussfällen gibt die Verweisung an die zuständige nationale Wettbewerbsbehörde dieser die Möglichkeit, die negativen Auswirkungen auf nationale Märkte zu unterbinden. Darauf sollten Unternehmen vorbereitet sein.

Andere EU-Länder

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die rechtlichen Grundlagen der Union national umzusetzen. Insbesondere kartellrechtliche Verfahren können Wettbewerbsbehörden in mehreren EU-Mitgliedstaaaten involvieren. Sie sind als European Competition Network (ECN) untereinander vernetzt.